Wer darf Faltenunterspritzungen vornehmen? Es gibt strenge Vorgaben, an die halten sich aber nicht alle.

Ästhetische Behandlungen werden immer beliebter – diese Entwicklung hat aber auch eine Schattenseite, denn es kommen immer mehr Behandelnde auf den Markt, die nicht alles anbieten dürfen. Es aber dennoch tun.

So ist die Faltenunterspritzung mit Botox, Hyaluron oder vergleichbaren Substanzen durch die Kosmetikerin oder den Kosmetiker bereits seit 2012 durch das  OLG Karlsruhe verboten. Das Gericht hab damit einem schweizerischen Kompetenzzentrum für ästhetische Medizin auf dessen Berufungsklage hin Recht.

Kosmetikstudios sind aber nicht die einzigen Anbieter von teilweise rechtswidrigen Faltenunterspritzungen: Vom Homöopathen bis zum Zahnarzt hat so manch fachfremder Anbieter eine Unterspritzung mit Botox und viele weitere invasive Schönheitsbehandlungen im Programm. Aber dürfen die das eigentlich? Die Praxis Schwaben Aesthetic klärt über Behandlungen dieser Art auf.

Botox: Nur vom Facharzt 

Grundsätzlich ist die Lage eindeutig: In Deutschland darf  jede:r approbiert Ärztin/Arzt dermale Filler (z.B. Hyaluronsäure) oder auch Botox spritzen. Deshalb gibt es mittlerweile viele Ärzt:innen – von dem/der Kinderärzt:in bis zum/r Urologen/in – die außerhalb ihres eigentlichen Fachgebietes diesbezüglich tätig sind. Das birgt allerdings ein hohes Risiko für schlechte Ergebnisse! Unterspritzungen können zwar in Wochenendkursen erlernt werden, jedoch fehlen den nicht spezialisierten Fachärzt:innen häufig die entsprechenden Kenntnisse sowie die praktische Erfahrung.

Geeignete Qualifikationen für Eingriffe in diesem Fachbereich haben deshalb nur diese Ärzt:innen:

Fachärztinnen/Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Fachärztinnen/Fachärzte für Chirurgie mit dem Teilgebiet „Plastische Chirurgie“
Fachärztinnen/Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“
Fachärztinnen/Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“
Fachärztinnen/Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Institut vs. Praxis

Der Boom der Faltenunterspritzungen hat einen hohen finanziellen Anreiz für Berufsgruppen, die diese Unterspritzungen gar nicht durchführen dürfen.

In verschiedenen „Instituten“ werden oft ästhetische Behandlungen mit Hyaluronsäure usw. angeboten Diese sind zumeist gewerbliche Einrichtungen auf, die sich zum Beispiel als „Institut für kosmetische/plastische/ästhetische/Schönheitschirurgie“ bezeichnen, ohne auch wirklich ein Institut im wissenschaftlichen Sinne zu sein.

Das Tückische: Diese Betriebe bedürfen weder einer Zulassung noch unterliegen sie einer Kontrolle durch staatliche Behörden.

Das ist der große Unterschied zu niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen: Diese unterliegen der Berufsaufsicht durch ihre Ärztekammer.

Verboten: Faltenunterspritzung bei einer Kosmetikerin

Bei Kosmetiker:innen ist die Lage eindeutig: Laut Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.2.2012 ist das Faltenunterspritzen für Kosmetiker:innen verboten. Jede/r Kosmetiker.in, die dennoch Hyaluron o.ä Substanzen unter die Haut bringt und eine Faltenunterspritzung durchführt, macht sich damit strafbar. Hier gibt es also kein Wenn und Aber.

Umstritten: Faltenunterspritzung durch Heilpraktiker

Heilpraktiker dürfen laut §1 des HeilpG Faltenunterspritzungen vornehmen – dieses Gesetz stammt jedoch von 1939 und damit aus dem Dritten Reich, als Heilkundler mit Ärzten gleichgestellt wurden.

Was heißt diese Gesetzeslage für heute? Heilpraktiker:innen dürfen Injektionen setzen und zumindest mit Hyaluronsäure arbeiten. Ob Heilpraktiker:innen jedoch über dieselben anatomischen Kenntnisse wie ein Plastische:r Chirurg:in verfügen, ist eine andere Frage.

Botulinumtoxin (Botox) hingegen ist ein verschreibungspflichtiges Medikament und somit nur Ärzt:innen vorbehalten.

Verboten: Faltenunterspritzung durch Zahnärzte

Zahnärzt:innen dürfen grundsätzlich keine Faltenunterspritzungen vornehmen –  es sei denn, sie haben eine zusätzliche ärztliche Approbation.

Gar nicht so einfach, den Überblick zu bewahren. Wir haben daher ein paar Tipps zusammengefasst, die es einfacher machen, eine seriöse Behandlung zu finden.

Das zum Beispiel würde ein:e seriöse:r Arzt/Ärztin nie so anbieten;

  • Ihr/e Behandler:in bietet Ihnen niemals Rabatte der Dienstleistungen an
  • Ihr/e Behandler:in bietet niemals eine Behandlung bei Ihnen zuhause und damit außerhalb der Praxisräumlichkeiten an.
  • Ihr/e Behandler:in macht mit Ihnen immer ein Aufklärungsgespräch und Sie müssen eine Einwilligung zur Behandlung unterschreiben
  • Ihr/e Behandler:in informiert Sie immer mehr aus genügend über Komplikationen und mögliche Nebenwirkungen
  • Ihr/e Behandler:in befragt Sie immer über vorangegangene Behandlungen, Medikamente oder Allergien.
  • Ihr/e Behandler:in ist ein/e Facharzt/-ärztin für Ästhetische und Plastische Chirurgie oder Dermatologie

Sie haben weitere Fragen oder würden sich gerne mehr über einen Eingriff wie eine Botox-Behandlung oder eine Unterspritzung mit Hyaluron informieren? In der Praxis Schwaben Aesthetic steht Ihnen mit Dr. med. Muringaseril ein Facharzt für Plastische Chirurgie zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.